Als Wahlarzt hat man kein Vertragsverhältnis mit den Krankenversicherungskassen/-anstalten. Somit kann jeder wer will die Leistungen eines Wahlarztes in Anspruch nehmen. Sie benötigen daher für die Inanspruchnahme wahlärztlicher Leistungen,
Am Ende Ihres Besuches, erhalten Sie eine detaillierte Honorarnote / Rechnung über die erbrachten Leistungen ausgehändigt, welche Sie entweder bequem, direkt per Bankomat- oder Kreditkarte bei uns bezahlen können oder per Überweisung auf unser Konto von zu hause.
Die bezahlte Rechnung reichen Sie anschließend bei Ihrer Krankenversicherung ein, welche ihnen dann den zustehenden Rückerstattungsbetrag auf Ihr angegebenes Konto rücküberweist. Auf die Höhe des Rückerstattungsbetrages haben wir keinen Einfluß, da viele Patienten individuelle Verträge mit ihrer Krankenversicherung haben. Daher ist der Rückerstattungsbetrag nicht nur von Patient zu Patient unterschiedlich sondern auch von Krankenversicherung zu Krankenversichreung.
Patienten mit einer privaten Krankenversicherung oder einer ambulanten Zusatzversicherung bekommen in der Regel die gesamten Untersuchungskosten rückerstattet. Patienten mit gesetzlicher Versicherung erhalten nur einen gewissen Betrag von Ihrer Versicherung rückvergütet. Die Höhe der Rückerstattung hängt ab von den erbrachten Leistungen. Wir sind jedoch sehr stark daran interessiert und bemüht ihren Selbstbehalt so gering wie möglich zu halten.